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Londoner Schuldenabkommen
(recht.voelker.vertrag und recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Londoner Schuldenabkommen, wird das Abkommen vom 27.2.1953 bezeichnet in dem die BRD sich gegenüber 18 weiteren Staaten bereit erklärte, sechs Milliarden DM für Vor- und sieben Milliarden DM für Nachkriegsschulden zu zahlen. Die Unterzeichnung des Londoner Schuldenabkommen durch die BRD war die Voraussetzung für eine Revision oder Kündigung des Besatzungsstatus.

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