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Kurfürst
(recht.geschichte.13)
    

Seit Mitte des 13. Jhd. ein Fürst der ein Stimmrecht bei der Kaiserwahl (= Kur) hatte. Davor erfolgte die Königswahl durch alle Fürsten des Reichs. Kurfürsten waren:

  1. Erzbischof von Mainz
  2. Erzbischof von Köln
  3. Erzbischof von Trier
  4. Pfalzgraf bei Rhein
  5. Herzog von Sachsen
  6. Markgraf von Brandenburg
  7. König von Böhmen

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