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Konsistorium
(recht.oeffentlich.kirche)
    

Inhalt
             1. katholische Kirche
             2. evangelische Kirche

1. katholische Kirche

In der katholischen Kirche wird mit Konsistorium eine vom Papst zu seiner Beratung einberufene Kardinalsversammlung bezeichnet.

2. evangelische Kirche

In der evangelischen Kirche wurde mit Konsistorium bis 1918 eine Behörde bezeichnet, die vom Landesherrn zur Ausübung seines Kirchenregiments eingesetzt wurde.

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