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Kommunalaufsicht
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt und recht.ref.verw1)
    

Mit Kommunalaufsicht wird die Aufsicht über die Städte und Gemeinden bezeichnet. Aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung ist die Kommunalaufsicht auf eine Rechtsaufsicht beschränkt. Die Kommunalaufsicht wird in Hessen durch den Landrat als untere Behörde der Landesverwaltung ausgeübt. Hier handelt der Landrat als Organ des Landes, so dass Klagegegner in diesen Verfahren das Land Hessen ist.

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Auf diesen Artikel verweisen: Landrat * Allgemeine Landesverwaltung Werbung: