slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
isolierte Grundschuld
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Von einer isolierten Grundschuld spricht man bei einer Grundschuld, die keine Forderung sichert. Gegen diese Grundschuld kann der Verpflichtete nur Einwendungen aus dem dinglichen Bestellungsvertrag bzw. dem zugrundeliegenden Verpflichtungsgeschäft geltend machen.

Beispiel: A will seinem Neffen B eine (isolierte) Grundschuld an seinem Haus schenken. Bei Abschluss des Schenkungsvertrages ist A unerkannt geschäftsunfähig. Daher kann die Grundschuld von A kondiziert werden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Grundschuld Werbung: