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interpolierende Betrachtung
(recht.steuer)
    

Ist eine Übertragung "über's Eck" steuerfrei so ist bei Vorliegen eines sachlichen Grundes auch die direkte Übertragung steuerfrei. D.h. in diesem Fall würde eine doppelte Übertragung mit Blick auf die Kosten eine unrichtige Sachbehandlung darstellen.

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