slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Inquisitionsprinzip
(recht.straf.prozess)
    

Mit Inquisitionsprinzip oder Ermittlungsgrundsatz wird der im deutschen Strafrecht herrschende Grundsatz bezeichnet, dass das Strafgericht selbständig die Wahrheit zu erforschen hat. Es ist dabei nicht an die Anträge der Verfahrensbeteiligten gebunden (§ 155 Abs. 2 StPO). Siehe auch unter Inquisitionsprozess.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Inquisitionsprozess * Amtsermittlungsgrundsatz * Akkusationsprozess Werbung: