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Indizien gestellter Verkehrsunfall
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.unerlaubtehandlung)
    

Die Rechtsprechung hat eine Reihe von Indizien entwickelt, die bei einem Verkehrsunfall auf eine Manipulation bzw. Fingierung hinweisen sollen. Die Versicherungen arbeiten parallel dazu mit einem Indizienkatalog, wobei jedes Indiz mit einer bestimmten Punktzahl bewertet wird. Wird eine bestimmte Punktzahl überschritten, wird der Unfall dem Gesamtverband der deutschen Versicherer gemeldet und genauer untersucht.

  • Ungewöhnliche Unfallzeit abgelegene Gegend (keine unbeteiligten Zeugen)
  • Unplausible/widersprüchliche Darstellung des Unfallgeschehens
  • Keine Beiziehung der Polizei zum Unfall trotz hohen Sachschadens
  • Unfall ereignet sich durch
    1. Auffahren auf stehendes Fahrzeug oder
    2. Vorfahrtsverletzung trotz guter Sichtverhältnisse
    3. Abdrängung von der Fahrbahn
    4. Ein- und Ausparken
    5. Streifen des geschädigten Fahrzeugs
    6. Fahrspurwechsel
    7. Abrutschen des Schädigers vom Kupplungs- oder Bremspedal
    8. Unaufmerksamkeit des Verursachers wegen aufgehobener Gegenstände
    9. Witterungseinflüsse (Fahrer wurde z.B. geblendet)
    10. Behinderung durch ein unbekanntes Fahrzeug oder einen unbekannten Fußgänger
    11. Behinderung durch Tiere
  • Der Unfallverursacher gesteht freiwillig seine Schuld ein
  • Abrechnung auf Gutachtenbasis
  • schädigendes Fahrzeug ist Mietwagen oder geringwertiges Fahrzeug
  • schädigendes Fahrzeug hat nur Überführungskennzeichen
  • geschädigtes Fahrzeug älteres Fahrzeug der Luxusklasse
  • Versicherungsvertrag wurde kurz vor Unfall abgeschlossen
  • geschädigtes Fahrzeug kurz vor dem Unfall wieder zugelassen
  • Unterschlagung der reparierten Vorschäden in der Schadensanzeige
  • falsche Angaben betreffs des geschädigten Fahrzeugs
  • geschädigtes Fahrzeug hat identischen Vorschaden
  • Nachbesichtigung der Fahrzeuge wird verhindert
  • angebliche Zerstörung hochwertiger Ladung ohne oder nur mit zweifelhaften Belegen.
  • Beteiligte einschlägig vorbestraft
  • bewusst falsche Angaben (z.b. über die Laufleistung des geschädigten Fahrzeugs)
  • Die Beteiligten kennen sich
  • und Verschweigen dies
  • Beteiligte sind öfters an solchen Unfällen beteiligt
  • Mindestens ein Beteiligter hat finanzielle Schwierigkeiten

Quelle: Kriminalistik 7/98.

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