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Immunität, Rechtsgeschichte
(recht.geschichte)
    

In der Rechtsgeschichte spricht man von der Immunität einer Grundherrschaft, wenn diese nicht der Gerichtsbarkeit des für das Gebiet zuständigen Grafen unterstellt war, sondern diese selbst durch Vögte ausübte.

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Auf diesen Artikel verweisen: Grundherrschaft/Grundhörigen * Grafengericht Werbung: