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höhere Gewalt
(recht.allgemein)
    

Mit höherer Gewalt bezeichnet man ein von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares Ereigniss dem nicht rechtzeitig mit angemessenen und zumutbaren Maßnahmen begegnet werden konnte.

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Auf diesen Artikel verweisen: § 7 StVG Haftung des Halters, Schwarzfahrt * Verkehrsunfall/Verkehrsunfallprozess Werbung: