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Artikel Diskussion (1)
Handlungsgehilfe
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Handlungsgehilfe ist, wer in einem Handelsgewerbe gegen Entgelt zur Leistung kaufmännischer Dienste angestellt ist (§ 59 HGB).

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Auf diesen Artikel verweisen: Fixum * Handelsmakler * Handlungsreisender * Handelsvertreter Werbung: