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Haftungsrisiko GmbHGründung/wirtschaftliche Neugründung
(recht.notar.gesellschaft)
    

Der Notar muss belehren über:

  1. Haftung vor Eintragung
  2. Haftung für Einzahlung Stammkapital
  3. Das Einlage nur durch Bareinzahlung erbracht werden kann (keine Verechnung mit Darlehen).
  4. Unterbilanzhaftung.
  5. Haftung für falsche Angaben bei Gründung (§ 9a GmbHG)
  6. Haftung des Allein- oder Mehrheitsgesellschafter einer GmbH

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