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Gestaltungsgeschäft
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit Gestaltungsgeschäft wird ein Rechtsgeschäft mit dem der Inhaber ein Gestaltungsrecht ausübt. Dogmatisch ist das Gestaltungsgeschäft auch ein Verfügungsgeschäft, da das Recht auf das das Gestaltungsgeschäft einwirkt dadurch aufgehoben oder verändert wird.

Beispiele: Kündigung, Rücktritt, Anfechtung, Widerruf.

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Auf diesen Artikel verweisen: bedingungsfeindlich * Rechtsgeschäft Werbung: