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gesetzlicher Zinsatz
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit gesetzlicher Zinssatz wird der Zinssatz bezeichnet der gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Er ist in § 246 BGB geregelt und liegt bei 4 %.

Vom gesetzlichen Zinssatz ist der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu unterscheiden, der z.B. gemäß § 248 BGB bei Verzug geschuldet wird.

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