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geschäftsmäßige Erbringung von Telekommunikationsdiensten
(it.recht)
    

Geschäftsmäßige Erbringung von Telekommunikationsdiensten ist das nachhaltige Angebot von Telekommunikation einschließlich des Angebots von Übertragungswegen mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht (§ 3 Nr. 5 TKG).

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Auf diesen Artikel verweisen: Geschäftsmäßige Teledienste i.S.d. TDG * Telekommunikationsrecht, Überblick Werbung: