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Gemeinschuldner
(recht.zivil.materiell.insolvenz)
    

Im Konkursverfahren wurde mit Gemeinschuldner der Schuldner bezeichnet, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet wurde. Die Insolvenzordnung, die die Konkursordnung abgelöst hat, nutzt den Begriff des Gemeinschuldners nicht.

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Auf diesen Artikel verweisen: Kridar * Aussonderungsberechtigte * Kridatar * Insolvenzforderung * Arbeitskraft im Insolvenzverfahren Werbung: