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Geistiges Eigentum
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Im Gegensat zum sachenrechtlichen Eigentum, das Eigentum an immateriellen Dingen, wie z.B. Texten, Liedern und Erfindungen.

Wird in erster Linie im UrhG und Patentgesetz geregelt.

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