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Geheimheit der Wahl/Wahlgeheimnis
(recht.oeffentlich.staat)
    

Als geheim wird eine Wahl bezeichnet, wenn die tatsächliche Wahlentscheidung des Einzelnen nach außen unbekannt bleibt. Die Geheimheit der Wahl ist Voraussetzung für die freie Wahl, da nur durch absolute Geheimhaltung ein Schutz vor rechtswidrigen Konsequenzen möglich ist. Entsprechend ist er nicht verzichtbar.

Ein Verzicht liegt allerdings nicht vor, wenn der Wähler nach der Wahl seine Entscheidung preisgibt, da sie unabhängig von der tatsächlichen Entscheidung ist. Um die freie Wahl nicht zu beeinflussen, dürfen die Ergebnisse von Wahlumfragen erst nach Ende der Wahl, d.h mit der Schliessung der Wahllokale, veröffentlicht werden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Bundestag * Wahlrechtsgrundsätze Werbung: