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Fristen, Verwaltungsrecht
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Für die Berechnung von Fristen im Verwaltungsrecht, verweisen die Verwaltungsverfahrensgesetze auf die §§ 187 - 193 BGB, die durch verschiedene Änderungen an die Bedürfnisse des Verwaltungsrechts angepasst werden. Z.B. mit § 31 Abs. 2 - 7 VwVwfG.

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