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fremd i.S.d. StGB
(recht.straf.bt.242 und recht.straf.bt.315 und recht.straf.bt.315c)
    

Fremd ist eine Sache im Sinne des Strafrechts (z.B. § 242 StGB oder § 315 StGB), wenn sie im Eigentum eines anderen steht.

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Auf diesen Artikel verweisen: § 246 StGB Unterschlagung * Unterschlagung/veruntreuende Unterschlagung * Unterschlagung/veruntreuende Unterschlagung * Parallelwertung in der Laiensphäre * § 249 StGB Raub * Sachbeschädigung * Raub/Raubüberfall * Raub/Raubüberfall * § 315 StGB Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr * Diebstahl * § 303 StGB Sachbeschädigung * § 242 StGB Diebstahl Werbung: