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formlos
(recht.allgemein)
    

Von formlos, z.B. formlosen Antrag, spricht man, wenn an die Form eines Aktes keine Anforderungen gestellt werden. Wenn etwas formlos erfolgen kann, muss es weder bestimmte Angaben enthalten noch in Schriftform erfolgen, es muss nur erkennbar sein, was bezweckt wird. Dabei kann die Formlosigkeit auch beschränkt werden, z.B. ein formloser schriftlicher Antrag.

Siehe auch unter formfrei.

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