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Familienbuch
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Mit Familienbuch wird das Personenstandsbuch bezeichnet, in welchem der Personenstand der Familienmitglieder ersichtlich gemacht wird. Der zuständige Standesbeamte hat es nach Heirat anzulegen und bei Änderungen fortzuführen.

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