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§ 169 FamFG Abstammungssachen
(gesetz.famfg.buch-2.abschnitt-4)
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Abstammungssachen sind Verfahren

  1. auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses, insbesondere der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft,
  2. auf Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und Anordnung der Duldung einer Probeentnahme,
  3. auf Einsicht in ein Abstammungsgutachten oder Aushändigung einer Abschrift oder
  4. auf Anfechtung der Vaterschaft.
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Auf diesen Artikel verweisen: § 111 FamFG Familiensachen * § 46 FamFG Rechtskraftzeugnis * § 47 FamGKG Abstammungssachen * § 184 FamfG Wirksamkeit des Beschlusses; Ausschluss der Abänderung; ergänzende Vorschriften über die Beschwerde Werbung: