slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Fahrlässigkeit, Strafrecht
(recht.straf.at)
    

Im Strafrecht wird mit Fahrlässigkeit die unterste Stufe des Verschuldens bezeichnet. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt pflichtwidrig verletzt. Fahrlässiges Handeln ist nur strafbar, wenn es vom Gesetz ausdrücklich angeordnet wurde. Für weiteres siehe unter Fahrlässigkeitsdelikte.

Entsprechend § 15 StGB muss die Strafbarkeit fahrlässigen Handelns im Tatbestand ausdrücklich angeordnet werden.

Vgl. auch mit Fahrlässigkeit, Zivilrecht.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Tatbestandsirrtum * mens rea * omissio in libera causa * Körperverletzung * dolus eventualis/Eventualvorsatz/bedingter Vorsatz Werbung: