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Exekutive
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Exekutive wird die ausführende staatliche Gewalt (= Regierung und Verwaltung) bezeichnet. Siehe auch unter Gewaltenteilung.

Per Definition ist jede Wahrnehmung von staatlichen Aufgaben, die sich nicht der Legislative oder Judikative zuordnen lässt der Exekutive zuzuordnen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Totalvorbehalt, Staatsorganisationsrecht * Regierung * Verwaltung, öffentliche * Vorbehalt und Vorrang des Gesetzes * Verordnung * Bundesregierung * Gewaltenteilung, horziontale/vertikale * Entsteinerungsklausel * Gesetzmäßigkeit der Verwaltung * Gewaltenverschränkung * trias politica * Landesregierung Werbung: