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Artikel Diskussion (1)
essentialia negotii
(recht.zivil.materiell.schult.at)
    

Für essentialia negotii (= notwendige Vertragspunkte) siehe unter Angebot.

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Auf diesen Artikel verweisen: Darlehensvertrag, § 488 BGB, Muster * Mietvertrag, § 535 BGB, Muster * antizipierte Annahme * Abtretungsvertrag, § 398 BGB Muster Werbung: