slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (1)
Ermessensfehler
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Bei der Ausübung von Ermessen durch die staatlichen Organe, kann es zu Fehlern kommen. Man unterscheidet dabei zwischen:

  • Ermessensausfall, die Behörde erkennt nicht, dass sie ein Ermessen hat, und übt daher kein Ermessen aus.
  • Ermessensüberschreitung, die Behörde überschreitet bei der Ausübung des Ermessens den gesetzlichen Rahmen.
  • Ermessensmissbrauch, die Behörde trifft ihre Entscheidung aufgrund gesetzeswidriger Erwägungen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Verwaltungsakt (VA) * Nutzungsverbot * Baueinstellung/Baustop * Ermessen/Ermessensentscheidung Werbung: