slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Earnings before interest and tax (ebit)
(en.law)
    

Mit der Abkürzung EBIT wird das Betriebsergebnis (der Gewinn) eines Unternehmens vor Abzug von Zinsen und Ertragssteuern bezeichnet. Der EBIT ist eine der Kenngrößen mit denen die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens bewertet werden kann.

Beispiel Das Unternehmen "Deutsche Post" hat im Herbst 2009 einen Rückgang von Umsatz und EBIT gemeldet, d.h. die Ertragslage der "Deutschen Post" hat sich gegenüber den Vormonaten verschlechtert.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: