slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Elisionswirkung
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Mit Elisionswirkung (von lat. elidere ‚herausschlagen) wird im Sachenrecht die Wirkung der Vormerkung auf nachrangige Rechte bezeichnet, d.h. die Möglichkeit nach § 883 Abs. 2 BGB i.V.m. § 888 BGB nachrangige Recht aufgrund der Vormerkung aus dem Grundbuch löschen zu lassen (= herauszuschlagen).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: