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Domkapitel/Domkapitular/Domherr
(recht.geschichte)
    

Mit Domkapitel wird das Kollegium der Geistlichen an einem Dom bezeichnet. Es wählte den Bischof und unterstützte ihn bei der Verwaltung der Diözese.

Ein Mitglied des Domkapitels wird entsprechend als Domkapitular (= Domherr) bezeichnet.

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