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Denic, Rechtsfragen
(it.recht)
    

Das Denic ist gemäß Rechtsprechung bei Markenrechtsverletzungen nicht als Störer verantwortlich.

Ein Verstoß gegen die Prüfpflicht durch denic liegt nur vor, wenn denic ohne Nachforschungen zweifelsfrei feststellen kann, ob ein registrierter Domain-Name Rechte Dritter verletzt. Das ist der Fall bei Vorliegen eines rechtskräftigen gerichtlichen Titels, einer unzweifelhaft wirksamen Unterwerfungserklärung des Domain-Inhabers oder bei Identität mit einer bekannten Marke. Rechte Dritter verletzt.

  • ambiente.de Entscheidung BGH
  • viagratip.de Entscheidung
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Auf diesen Artikel verweisen: Deutsches Network Information Center eG (denic) Werbung: