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condictio ob rem
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.bereicherung)
    

Herausgabeanspruch wegen Wegfall des Zwecks.

Beispiel: Anton ist glühender Fan des FC Bayern München. Damit er auf jeden Fall bei der Meisterfeier 2012 auf dem Marienplatz teilnehmen kann, mietet er einen Monat vorher eine Wohnung am Marienplatz von Franz für den 5. Mai und bezahlt vorab 500,- &eur;. Franz weiss von dem Zweck. Als der FC Bayern im Endspiel 5:2 unterliegt entfällt der Zweck und Anton hat einen Rückzahlungsanspruch gegen Anton.

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Auf diesen Artikel verweisen: ungerechtfertigte Bereicherung/Bereicherungsrecht * ohne rechtlichen Grund Werbung: