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Comitia (Curialcomitien, Centuriatscomitien, Tributscomitien)
(recht.geschichte.rom)
    

Als Comitien (Singular comitia) wurden im römischen Recht die Volksversammlungen bezeichnet. Je nach Zusammensetzung und Befugnissen wurden verschiedene Comitien unterschieden:

Ursprünglich gab es die Comitia calatam und die Curialcomitia.

Die comitia calatam hatte überwiegend religiöse Aufgaben wie die Pristerweihe der Flamines und vor Einführung der Schriftsprache das Bezeugen von Testamenten.

Die Curialcomitien war die Versammlungen der Vertreter der Curien. Dabei wurde jede Kurie von einem Liktor vertreten. Ursprünglich hatten die Curialkomitien umfassende Befugnisse. Nach Einführung der Centuritas- und Tributscomitien bestätigten sie aber zunehmend nur noch deren Entscheidungen.

Später (nach manchen Qellen seit der servianischen Verfassung) kamen noch hinzu die Centuriatcomitien u. die Tributscomitien.

Die Centuriatscomitien waren die Versammlungen der Vertreter der Zenturien. Dabei gab es je nach Rang (Reiter, Fußsoldaten (1. Klasse bis 5. Klasse), Handwerker, Musiker, Alle anderen) eine unterschiedliche Zahl von Zenturieren, so dass im Ergebnis der Einfluss der ranghöheren größer war als der Einfluß der rangniederen.

Die Centuriatscomitien wählten jährlich die Konsuln, Praetoren und alle fünf Jahre,die Zensoren.

Die Tributscomitien waren die Versammlung der Vertreter der vier römischen und 31 ländlichen Tribute. Sie wählten die kurulischen Aedile, dieQuaestoren und die Militärtribunen.

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