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Bundesversammlung
(recht.oeffentlich.staat)
    

Die Bundesversammlung wählt gemäß Art. 54 Abs. 1 GG den Bundespräsidenten.

Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern die von den Landtagen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Verfassungsorgane/Staatsorgane * Bundestagspräsident/Parlamentspräsident Werbung: