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Artikel Diskussion (1)
Bundesland
(recht.oeffentlich.staat)
    

Teil eines Bundesstaates. Die Bundesländer der Bundesrepbulik Deutschland sind grundsätzlich Staaten im Sinne des Völkerrechts. Daher können sie auch untereinander Staatsverträge abschließen (z.B. den Medienstaatsvertrag) um bundesweit einheitliche Regelungen zu erreichen.

Deutschland ist im Moment in folgende Bundesländer aufgeteilt:

  1. Baden Württemberg
  2. Bayern
  3. Berlin
  4. Brandenburg
  5. Bremen
  6. Hamburg
  7. Hessen
  8. Mecklenburg-Vorpommern
  9. Niedersachsen
  10. Nordrhein-Wetfalen
  11. Rheinlandpfalz
  12. Saarland
  13. Sachsen
  14. Sachsen-Anhalt
  15. Schleswig-Holstein
  16. Thüringen

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Auf diesen Artikel verweisen: Stadtdirektor * Kompetenz der Bundesländer * Landtag * Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) * Landesverfassung * Gemeindeordnung * Behördenprinzip * Länder * Homogenitätsklausel * Medienstaatsvertrag (MdStV) Werbung: