slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Branchentarifvertrag/Fachtarifvertrag
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Branchentarifvertrag wird ein Tarifvertrag bezeichnet, der unabhängig von der Tätigkeit für alle Arbeitnehmer einer Branche gilt. Z.B. gälte ein Branchentarifvertrag Bahn für alle Mitarbeiter von Bahngesellschaften, egal ob sie als Lokführer, Kantinenkraft oder Schweisser tätig sind.

Mit Fachtarifvertrag wird ein Tarifvertrag bezeichnet, der unabhängig von der Branche für alle Arbeitnehmer einer bestimmten Fachrichtung in einem Tarifgebiet gilt. Im einzelnen Unternehmen können verschiedene Fachtarifverträge nebeneinander bestehen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: