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Boykott
(recht.allgemein)
    

Mit Boykott wird der Versuch bezeichnet jemanden durch Vorenthaltung bestimmter wirtschaftlicher Leistungen zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen.

Beispiel: Der Hersteller X nutzt für seine Produktion Kinderarbeit in Asien. Die Organisation B erfährt davon und ruft Verbraucher öffentlich dazu auf, von X keine Kleidung mehr zu kaufen, bis er die Ausbeutung von Kindern eingestellt hat. Folgen genügen Verbraucher dem Aufruf kommt das Unternehmen in Zugzwang und muss sich der Forderung beugen.

Der Begriff geht auf einen gleichnamigen irischen Gutsverwalter zurück, der von seinen Kleinbauern für sein Verhalten wirtschaftlich geächtet wurde.

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