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Botschaft
(recht.voelker)
(GND: 4191416-8)
    

Mit Botschaft wird eine Gesandtschaft erster Klasse auf dem Gebiet eines anderen Staates bezeichnet. Entsprechend ist der Botschafter der höchstrangige diplomatische Vertreter der Entsenderegierung im Ausland.

Die Botschaft dient in erster Linie der Vertretung auf Regierungsebene, sie hat aber regelmäßig auch Abteilungen die sich mit konsularischen Aufgaben befassen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Mission/Auslandsvertretung * Konsul/Konsulat im Völkerrecht Werbung: