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bonitarisches/quiritisches Eigentum
(recht.geschichte.rom)
    

Von bonitarischem Eigentum sprach man im römischen Recht bei Eigentum an einer res mancipi, das nicht durch eine mancipatio sondern nur durch eine einfache traditio erlangt wurde. Bonitarisches Eigentum war nur durch den Prätor geschützt.

Mit quiritischem Eigentum wird im Gegensatz dazu, die im vollem Umfang vom Recht geschützte Eigentümerstellung an einer res mancipi bezeichnet, die durch mancipatio erlangt wurde. Nur der quiritische Eigentümer konnte z.B. die rei vindicatio erheben.

Bonitarisches Eigentum wird durch Ersitzung zu quiritischem Eigentum.

Beispiel: J verkauft Q ein Pferd und übergibt es ihm. Es sind keine Zeugen anwesend. Das Pferd als res mancipi hätte mit der förmlichen mancipation übertragen werden müssen, daher hat Q nur bonitarisches Eigentum erworben.

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