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Bitcoin
(recht.oeffentlich)
    

Inhalt
             1. Rechtsnatur der bitcoin

Mit bitcoin wird eine sog. Kryptowährung bezeichnet die technisch auf einer sog. blockchain basiert. Dabei ist die blockchain nur ein Verzeichnis aller Transaktionen (Übertragungen) von bitcoins und die "Bitcoins tauchen in diesem globalen Buchführungssystem nur als Teil von Transaktionen auf." (heise, So funktioniert die Kryptowährung Bitcoin).

Daraus folgt es gibt in der blockchain nur Transaktionen und keinen Datensatz aus dem sich unmittelbar der Kontostand ablesen lässt, vielmehr ergibt sich der Kontostand aus der Summe aller Transaktionen die ein Konto betreffen. Gleichzeitig bedeutet dies auch, dass es keine digitale Repräsentation einer bitcoin gibt, die bitcoin existiert nur als Wert einer Transaktion.

Dabei besteht eine Transaktion aus der Bezugnahme auf mindestens einen Zahlungseingang und der Anweisung von mindestens einem Zahungsausgang an eine bitcoin-Adresse signiert von dem am Zahlungseingang Berechtigten:

Bitcoin-Adressen besteht aus dem Hash des öffentlichen Schlüssels eines Teilnehmers am Bitcoin-System.

Beispiel: Nutzer Anton hat durch Mining 2 Bitcoins erhalten, diese überweist er an Brixen, der noch kein Geld im Account hat. Es folgen dann weitere Transaktionen, die beiden ersten Output-Transaktionen (1 und 2) sind nicht dargestellt: Anton hat die Adresse 04f331d12 Brixen hat die Adresse 4043717...,, Fuchs die Adresse 9434112...

Transaktion 3
INPUT: Referenz über Hash Transaktion 1; Index 0
OUTPUT 0: 2 BC an 4043717...,
Signatur des am Input berechtigten.

Transaktion 4
INPUT: Referenz über Hash Transaktion 2; Index 1
OUTPUT 0: 2 BC an 4043717...,
OUTPUT 1: 1 BC an 9434112...
Signatur des am Input berechtigten.

Transaktion 5
INPUT: Referenz über Hash Transaktion 4; Index 1
OUTPUT 0: 0.5 BC an 2c11349...
OUTPUT 1: 0.5 BC an 9434112...
Signatur des am Input berechtigten.

Transaktion 6
INPUT: Referenz über Hash Transaktion 4; Index 0
OUTPUT 0: 0.5 BC an 5b2338e29
OUTPUT 1: 1.5 BC an 04f331d12
Signatur des am Input berechtigten.

D.h. der "Kontostand" für Brixen ergibt sich aus der Summierung aller Transaktionen an seine Adresse (2 BC aus Transaktion 4 Output 0 und 2 BC aus Transaktion 3 Output 0) abzüglich aller Transaktionen die Brixen über die Referenzierung auf seine Inputs weitergesendet hat (Transaktion 6 Output 0 und 1 0.5 + 1.5).

Die Transaktionen werden in sog. Blöcken zusammengefasst, die geprüft werden müssen bevor sie in die Blockchain aufgenommen werden. Dabei besteht ein Block aus Verwaltungsangaben der Angabe der Anzahl der Transaktionen der coinbase-Transaction mit der bitcoins "geschöpft" werden und den einzelnen Transaktionen.

Dabei enthält die coinbase-Transaction einen Output an die bitcoin-Adresse des Teilnehmers, der einen Block überprüft und an die blockhain gesendet hat. Diese Transaction dient dem Nutzer als Input-Transaktion für weitere Transaktionen.

Einen Block darf der Nutzer senden dessen Software als erste die Überprüfung der Transaktionen (...) und die Lösung einer kryptographischen Aufgabe erledigt hat. Dessen Bit-Coin-Adresse steht dann im in der coinbase-Transaction.

1. Rechtsnatur der bitcoin

Es handelt sich bei bitcoins um ein virtuelles nichtstaatliches Tauschmittel. Die Menge der "herstellbaren" bitcoins ist begrenzt und wird durch einen Algorithmus gesteuert. Das Wertverhältnis zu staatlich kontrollierten Währungen unterliegt starken Schwankungen.

Es gibt keine Stelle die einen Umtausch oder eine "Rücknahme" von bitcoins garantiert. Der Wert von bitcoins beruht allein auf dem Vertrauen, dass andere Nutzer bereit sind für die Hingabe von bitcoins Gegenleistungen zu erbringen.

Rechtlich handelt es sich daher nach aktueller Aufassung bei bitcoins weder um Zentralbankgeld/Geldzeichen im Sinne von § 35 BBankG noch um E-Geld im Sinne der E-Geld-Richtlinie.

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