slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Binnenmarkt
(recht.völker.eu und recht.allgemein.wirtschaft)
    

Mit Binnenmarkt wird ein einheitlicher abgegrenzter Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln bezeichnet. So umfasst der Begriff "deutscher Binnenmarkt" den Deutschland umfassenden Wirtschaftsraum und der Begriff "europäischer Binnenmarkt" den durch den Zusammenschluss der europäischen Länder zur europäischen Gemeinschaft entstandenen einheitlichen zollfreien Wirtschaftsraum.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: