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1. Abschnitt 7 - Erbverzicht


(gesetz.bgb.buch-5.abschnitt-7)
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Abschnitt 7 - Erbverzicht


 § 2346 BGB Wirkung des Erbverzichts, Beschränkungsmöglichkeit
 § 2347 BGB Persönliche Anforderungen, Vertretung
 § 2348 BGB Form
 § 2349 BGB Erstreckung auf Abkömmlinge
 § 2350 BGB Verzicht zugunsten eines anderen
 § 2351 BGB Aufhebung des Erbverzichts
 § 2352 BGB Verzicht auf Zuwendungen

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