slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
§ 2343 BGB Verzeihung
(gesetz.bgb.buch-5.abschnitt-6)
<< >>
    

Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn der Erblasser dem Erbunwürdigen verziehen hat.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: