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Besatzungsstatut
(recht.geschichte.20.5)
    

Bezeichnung für die Regeln, die das Verhältnis zwischen den Besatzern und den dem besetzten Land regeln.

Nach dem 2. Weltkrieg regelt das Besatzungsstatut vom 10.4.1949 das Verhältnis zwischen Deutschland und den westlichen Alliierten. Damit wurde die Regierung Deutschlands durch die Militärgouverneure beendet, und durch eine deutsche Regierung (mit Adenauer als Bundeskanzler) unter der Kontrolle der "Hohen Kommissare" ersetzt.

Die Macht der deutschen Regierung war damals nach außen vollständig und auch nach innen erheblich beschränkt. Eine erste Lockerung wurde mit dem Petersberger Abkommen im Jahr 1949 erreicht. Weitere Lockerungen in der Außenpolitik ließen die Allierten 1951 zu, nachdem die Bundesregierung die Auslandsschulden im Londoner Schuldenabkommen anerkannt hatte. Im Rahmen dieser Lockerungen wurde das auswärtige Amt gegründet. Durch den Deutschlandvertrag wurde das Besatzungsstatut 1955 schliesslich beendet.

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Auf diesen Artikel verweisen: auswärtiges Amt * Londoner Schuldenabkommen Werbung: