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außenwirtschaftliches Gleichgewicht
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Mit außenwirtschaftlichem Gleichgewicht wird der Zustand eines Staates bezeichnet, in dem der Wert der Importe und der Wert der Exporte sich ungefähr entsprechen.

Die Bedeutung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts erschließt sich vor dem Hintergrund des sayschen Theorems, demgemäß - vereinfacht - in einer Volkswirtschaft sich das Angebot und die Nachfrage grundsätzlich entsprechen, d.h. gleich hoch sind, da jede Produktion auf der einen Seite zu einem Angebot und auf der anderen Seite zu einem entsprechenden Einkommen führt.

Durch den Export/Import von Gütern wird dieses Gleichgewicht gestört, da dadurch das Angebot vergrößert oder verkleinert wird, ohne dass die Nachfrage sich dadurch verändert, mit der Folge eines Preisverfalles (= Deflation) oder eines Preisanstiegs (= Inflation).

Beispiel: In Land D werden Lebensmittel mit einem Wert von 10.000.000,- und Sachgüter mit einem Wert von 5.000.000,- produziert. Entsprechend stehen Leistungen von 15.000.000,- einem Einkommen (Zins, Gewinn, Löhne/Gehälter) von 15.000.000,- gegenüber, die für den Konsum der Leistungen zur Verfügung stehen. Werden jetzt Leistungen im Wert von 6.000.000,- exportiert, steht der Nachfrage von 15.000.000,- nur ein Angebot von 9.000.000,- gegenüber, d.h. es kommt zu deutlichen Preissteigerungen.

Das Verhältnis von Ex- zu Import wird in der Handelsbilanz gemessen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Leistungsbilanz, Handels-/Dienstleistungs-/Übertragungsbilanz * magisches Viereck Werbung: