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Auskunftspflicht gegenüber Behörden
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Es gibt keine allgemeine Auskunftspflicht von Privatpersonen gegenüber Behörden. Eine Auskunftspflicht besteht nur wo das Gesetz eine solche anordnet, z.B. gegenüber dem Finanzamt oder gegenüber der Staatsanwaltschaft/Gericht im Rahmen eines Strafverfahrens.

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