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Ausbürgerung
(recht.oeffentlich.staat)
    

Von Ausbürgerung spricht man im deutschen Recht, wenn ein Bürger auf eigenen Wunsch aus der deutschen Staatsangehörigkeit entlassen wird. Eine Entlassung ist nur möglich wenn, der Bürger dadurch nicht staatenlos wird (§ 18 StAG).

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