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Aufklärungsrüge
(recht.straf.prozess und recht.ref.straf1)
    

Von einer Aufklärungsrüge spricht man, wenn in der Revision gerügt wird, dass das Gericht entgegen § 244 StPO seine Aufklärungspflicht verletzt hat.

Anzugeben sind für die Rüge

  1. Das Beweisthema (Aufenthaltsort des Angeklagten zur Tatzeit)
  2. Das Beweismittel (Zeugin Meier)
  3. Die Veranlassung Aufklärung (Der Beweis würde den Angeklagten entlasten)
  4. Das Ergebnis der Beweiserhebung (Der Angeklagte war nicht zur Tatzeit am Tatort)
  5. Besondere Beschwer
  6. keine Verlust der Verfahrensrüge

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Auf diesen Artikel verweisen: Aufklärungspflicht/Amtsaufklärungspflicht im Strafprozess * Revisionsklausur Aufbau * Beweisermittlungsanregung/Beweisermittlungsantrag/Beweisanregung Werbung: