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Arbeitsrecht
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Inhalt
             1. Quellen des Arbeitsrechts

Mit Arbeitsrecht wird das Sonderprivatrecht der Arbeitnehmer bezeichnet. Es ist Teil des Zivilrechts und beschäftigt sich mit der Begründung, dem Bestand und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Tarifverträgen und Fragen der Betriebsverfassung.

1. Quellen des Arbeitsrechts

Eine einheitliche Kodifikation des Arbeitsrechts in einem Arbeitsgesetzbuch ist zwar immer wieder im Gespräch aber politisch nicht durchsetzbar, daher sind die Normen des Arbeitsrechts über verschiedene Gesetzte verteilt.

Das Individualarbeitsrecht ist im wesentlichen geregelt im: BGB, KSchG, EntgeltfortzahlungsG, Bundesurlaubsgesetz und Arbeitszeitgesetz. Vereinzelte Teile finden sich auch im BetrVG (§§ 81 - 84 BetrVG) und in der Gewerbeordnung (§§ 105 - 110 GewO).

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Auf diesen Artikel verweisen: Betriebsübung/betriebliche Übung * Arbeitsgesetze Werbung: