slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Angestelltenversicherung
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.sozial)
    

Mit Angestelltenversicherung wurde früher die gesetzliche Rentenversicherung für Angestellte bezeichnet. Seit dem 1.10.2005 ist die Angestelltenversicherung gemeinsam mit der Arbeiterversicherung in der Deutschen Rentenversicherung aufgegangen.

Siehe auch unter Sozialversicherung.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: